Ratgeber · Folierung
Scheibentönung: Was ist in Deutschland erlaubt?
Welche Scheiben dürfen getönt werden, was bedeutet ABG und worauf musst du bei der Hauptuntersuchung achten? Die Regeln zur Scheibentönung im Überblick.

Kurz und knapp
- Erlaubt: hintere Seitenscheiben und Heckscheibe, mit Folie, die eine Allgemeine Bauartgenehmigung (ABG) hat.
- Nicht erlaubt: Windschutzscheibe und vordere Seitenscheiben (Fahrer und Beifahrer).
- Die ABG-Bescheinigung sollte im Fahrzeug mitgeführt werden. Bei getönter Heckscheibe sind zwei Außenspiegel Pflicht.
Scheibentönung bedeutet, dass auf die Innenseite der Fahrzeugscheiben eine getönte Folie aufgebracht wird. Sie reduziert Lichtdurchlässigkeit, Wärme und UV-Strahlung im Innenraum. In Deutschland ist die Tönung nur an bestimmten Scheiben und nur mit genehmigten Folien zulässig.
Welche Scheiben dürfen getönt werden?
Zulässig ist die Tönung der hinteren Seitenscheiben und der Heckscheibe. Windschutzscheibe und die vorderen Seitenscheiben neben Fahrer und Beifahrer müssen frei bleiben, damit das Sichtfeld des Fahrers nicht eingeschränkt wird. Ausgenommen ist ein schmaler Blendstreifen am oberen Rand der Windschutzscheibe, den viele Fahrzeuge serienmäßig haben.
Was bedeutet ABG?
ABG steht für Allgemeine Bauartgenehmigung. Nur Tönungsfolien mit einer solchen Genehmigung des Kraftfahrt-Bundesamts dürfen im Straßenverkehr verwendet werden. Die Genehmigung legt fest, welche Folie auf welchen Scheiben zulässig ist. Die Bescheinigung solltest du im Fahrzeug mitführen, damit du sie bei einer Kontrolle oder der Hauptuntersuchung vorzeigen kannst. Zusätzlich muss die Folie ein Prüfzeichen tragen.
Worauf musst du noch achten?
- Bei getönter Heckscheibe sind zwei Außenspiegel vorgeschrieben.
- Die Folie darf keine Blasen, Risse oder Ablösungen haben.
- Eine Eintragung in die Fahrzeugpapiere ist bei ABG-Folien nicht erforderlich.
- Nicht genehmigte Folien können zum Erlöschen der Betriebserlaubnis führen.
Wir verarbeiten ausschließlich Folien mit ABG und geben dir die Bescheinigung fürs Handschuhfach mit.
Häufige Fragen
- Wie dunkel darf die Tönung sein?
- Für die hinteren Scheiben gibt es keine gesetzliche Mindestlichtdurchlässigkeit, solange die Folie eine ABG hat. Üblich sind Tönungsgrade zwischen 5 und 35 Prozent Lichtdurchlässigkeit.
- Ist eine getönte Scheibe ein Problem bei der Hauptuntersuchung?
- Nicht, wenn die Folie eine ABG hat, korrekt angebracht ist und nur an den zulässigen Scheiben. Halte die ABG-Bescheinigung bereit.
- Kann man die Folie wieder entfernen?
- Ja. Mit Wärme und Geduld lässt sich eine Tönungsfolie rückstandsfrei entfernen. Wir übernehmen das auf Wunsch.
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